Steuerbüro Häffner
  Steuerberatung

Finanz- und Lohnbuchführung

Die Finanz- und Lohnbuchführung obliegt jedem Gewerbetreibenden, bzw. Arbeitgeber. Wir übernehmen für Sie die Bearbeitung der laufenden Buchhaltung, sowie Führung von Lohnkonten

  • Vornahme der Finanzbuchführung mit speziellen Branchenlösungen

  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen

  • Beratung, Einrichtung und Durchführung der Kosten- und Leistungsrechnung

  • Beratung, Einrichtung und Durchführung der Kosten- und Leistungsrechnung

  • Anlagebuchführung

  • Untersuchung des arbeitsteiligen Einsatzes von Mandanten zum Berater

  • Individuelle Betriebswirtschaftliche Auswertungen und Monatsberichtserstattung